Businessplan
Businessplan für Existenzgründer
Ein Großteil aller Existenzgründungen wird über die Arbeitsagentur bzw.
ARGE gefördert. Dabei gibt es für ALG1 Empfänger einen
Gründungszuschuss und für ALG2 Empfänger das Einstiegsgeld. Je nach
Leistungsbezug kann ein Zuschuss/Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur bzw. ARGE
beantragt werden. Voraussetzung ist dabei immer, dass ein
Leistungsbezug vorliegt, dass ein Businessplan vorhanden ist, und dass die Selbstständigkeit im Haupterwerb aufgenommen werden soll.
Bei beiden Förderprogrammen sind einige Formalitäten notwendig. So
verlangt die Arbeitsagentur bzw. ARGE normalerweise einen Businessplan oder auch Erfolgsrechnungen, eine fachkundige Stellungnahme
sowie den Nachweis über die für die Existenzgründung erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten. Teilweise werden auch noch der Besuch eines
Existenzgründerseminars, ein Kapital- und Finanzierungsplan u. ä.
Unterlagen verlangt.
Vor allem der Businessplan, zur Beantragung des Gründungszuschuss, macht vielen Existenzgründern zu schaffen. Die Arbeitsagentur bzw. die
ARGE sind jedoch normalerweise nicht bei der Beurteilung Ihres
Unternehmenskonzeptes von entscheidender Bedeutung. Hier wird in der
Regel eine fachkundige Stelle hinzugezogen, die den Businessplan auf
Tragfähigkeit prüft.
Demzufolge sind die
Anforderungen der fachkundigen Stelle für den Businessplan von
Bedeutung, um die Fördermittel der Arbeitsagentur oder der ARGE in
Anspruch nehmen zu können. Denn erst wenn alle geforderten Unterlagen
zusammen und abgegeben sind, wird mit der Bearbeitung der
Fördermittelanträge begonnen.
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