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Businessplan für Existenzgründer

 

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Ein Großteil aller Existenzgründungen wird über die Arbeitsagentur bzw. ARGE gefördert. Dabei gibt es für ALG1 Empfänger einen Gründungszuschuss und für ALG2 Empfänger das Einstiegsgeld. Je nach Leistungsbezug kann ein Zuschuss/Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur bzw. ARGE beantragt werden. Voraussetzung ist dabei immer, dass ein Leistungsbezug vorliegt, dass ein Businessplan vorhanden ist, und dass die Selbstständigkeit im Haupterwerb aufgenommen werden soll.

Bei beiden Förderprogrammen sind einige Formalitäten notwendig. So verlangt die Arbeitsagentur bzw. ARGE normalerweise einen Businessplan oder auch Erfolgsrechnungen, eine fachkundige Stellungnahme sowie den Nachweis über die für die Existenzgründung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Teilweise werden auch noch der Besuch eines Existenzgründerseminars, ein Kapital- und Finanzierungsplan u. ä. Unterlagen verlangt.

Vor allem der Businessplan, zur Beantragung des Gründungszuschuss, macht vielen Existenzgründern zu schaffen. Die Arbeitsagentur bzw. die ARGE sind jedoch normalerweise nicht bei der Beurteilung Ihres Unternehmenskonzeptes von entscheidender Bedeutung. Hier wird in der Regel eine fachkundige Stelle hinzugezogen, die den Businessplan auf Tragfähigkeit prüft.

Demzufolge sind die Anforderungen der fachkundigen Stelle für den Businessplan von Bedeutung, um die Fördermittel der Arbeitsagentur oder der ARGE in Anspruch nehmen zu können. Denn erst wenn alle geforderten Unterlagen zusammen und abgegeben sind, wird mit der Bearbeitung der Fördermittelanträge begonnen.

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